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Reisedurchführung

Schlienz-Tours steht in engem Kontakt zu Busverbänden, den Verkehrsministerien und dem Auswärtigen Amt. Wir reisen ausschließlich in Regionen, Hotels und Einrichtungen, die von den Behörden freigegeben wurden.

Bitte beachten Sie, dass es zu Anpassungen im Reiseverlauf kommen kann.

Neu: Keine Maskenpflicht

Die Einführung des 2G-Modells erlaubt auch den Wegfall der Maskenpflicht (auf dem Sitzplatz) im Reisebus in ganz
Deutschland. Die gilt solange sich Baden-Württemberg in der Basisstufe (Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz Wert
nicht über 8 und Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten nicht über 250) befindet. Bitte beachten Sie, dass
im Ausland eventuell abweichende Bestimmungen gelten.

Abstandsregeln

Bei dem Ein- und Ausstieg in den Reisebus sind gemäß der Abstandsregeln im Außenbereich mindestens 1,5 Meter Abstand zur nächsten Person einzuhalten. Dies gilt nicht z.B. für Personen, die in einem Haushalt leben.

Bitte vermeiden Sie Händeschütteln und Umarmen mit anderen Fahrgästen oder dem Fahrpersonal.

Sitzplatz / Gepäck bei Busreisen

Wir weisen Ihnen vor Fahrtbeginn einen verbindlichen Sitzplatz für die gesamte Reise zu. Um behördliche Vorgaben einhalten zu können, kann der Sitzplatz von Ihrer Bestätigung abweichen.

Das Ein- und Ausladen des Gepäcks erfolgt ausschließlich durch unser Fahrpersonal.

Reinigung / Desinfizierung

Alle Reisebusse werden vor dem Einsatz gründlich gereinigt und desinfiziert. Vor dem Betreten des Busses desinfizieren Sie bitte Ihre Hände.

Entsprechende Spender sind an den Einstiegen vorhanden.

Klimaanlage / Frischluft

Alle Schlienz-Reisebusse sind mit hochmodernen Klimaanlagen mit zusätzlichen Antiviren-Filtern ausgestattet.

Die Luft wird 1x pro Minute komplett ausgetauscht.

Hotelübernachtungen

Bitte beachten Sie die jeweiligen Hygienebestimmungen Ihres Hotels.


Bitte beachten Sie:

Fahrgäste, die nicht zur Einhaltung der Regelungen bereit sind, müssen wir von der Beförderung ausschließen. Durch die dynamische Entwicklung können Änderungen nicht ausgeschlossen werden, die sich aufgrund von Behördenauflagen ergeben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen stellen keinen Reisemangel dar und sind kein Grund für eine kostenlose Stornierung. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiseversicherung.

Stand: 23.01.23